Aktuelle Infos

Protestaktion im Husberger Moor und Griesenbötel
An der B430 sind in 4 km Länge Transparente aufgestellt, woran sich die meisten Anwohner beteiligen.
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31.12.2018: Transparente zeigen Wirkung
5 unserer Transparente wurden von mehren Personen abgeschraubt, die offensichtlich persönlich betroffen sind, und ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit und zum Eigentum anderer Menschen haben.
Die Diebstähle sind bei der Polizei angezeigt, und falls sie sich wiederholen sollten, werden wir gespannt sein, wer dabei in den Wildkameras zu sehen sein wird.
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Diese Transparente wurden gestohlen

14.1.2019: Ortstermin mit dem Kreistagsabgeordneten Klaus Blöcker
Klaus Blöcker von der KWG Plön hat vor Ort Augenschein von den Ausmassen der geplanten Windparks und ihrer direkten Nähe zu Siedlungen genommen. Er, wie auch der ebenfalls anwesende Bürgermeister Meck, äusserten sich ablehnend gegenüber den geplanten Windparks im Umfeld von Bönebüttel.

15.1.2019: Ministerium plant wegen vieler Einwände einen dritten Entwurf
5200 Einwände gegen die Windenergiepläne zeigen Wirkung. Statt auf die Einwände im Detail einzugehen, will die Landesregierung jetzt einen komplett neuen dritten Planungsentwurf bis Ende des Jahres vorlegen. An den Vorgaben bezüglich der Mindestabstände und der geplanten Energiewerte soll sich aber nichts ändern.


Ab Februar 2019: Lobbyarbeit der Windpark Projektfirma
Obwohl es noch überhaupt keinen Entwurf der Landesregierung für neue Windparks gibt, betreibt die in Kiel ansässige Projektfirma getproject intensive Lobbyarbeit bei der Gemeinde Bönebüttel.
Die Gemeinde Bönebüttel sollte sich von den Windkraftbetreibern nicht durch Geschenke und Versprechen einfangen lassen, sondern den von ihnen selbst beauftragten Gutachtern folgen. Diese lehnen in ihrem Gutachten den geplanten Windpark gleich aus mehreren Gründen ab. (siehe Stellungnahme der Gemeinde Bönebüttel).
In einer Mitteilung zeigt sich die Projektfirma trotzdem "erfreut" darüber, dass "eine kritische Ablehnung des Vorhabens sowohl in der (Gemeiderats)Sitzung als auch in nachfolgenden Telefonaten nicht festgestellt und bestätigt werden konnte". Man "geht davon aus, dass die Gemeinde (Bönebüttel) das Vorhaben konstruktiv begleiten" und sich "dem Vorhaben nicht entgegenstellen" wird.
Im Holsteiner Courier vom 8. Februar war zu lesen, dass die Gemeindevertretung "zügig Gespäche mit den planenden Grundeigentümern und den betroffenen Anwohnern" durchführen will.
Mit den Planern scheint man mittlerweile schon intensiv zusammengekommen zu sein, mit uns betroffenen Anwohnern gab es allerdings noch gar kein Gespräch.
Die Gemeinderatsmitglieder sollten sich daran erinnern, dass wir ihre Wähler sind, und nicht eine mit Geld wedelnde Projektfirma in Kiel.

September 2019: Gründung der Windpark Bönebüttel GmbH & Co. KG
An dem Windpark sollen nach uns vorliegenden Informationen die Kieler Firma getproject 30% und Wiesenbesitzer 70% der Anteile nach Inbetriebnahme halten. Per Lind geschäftsführender Gesellschaftler von getproject und in Personalunion auch Geschäftsführer der Windpark Bönebüttel GmbH & Co.KG teilte uns im November 2020 mit, dass die Komplementärin der Windparkgesellschaft die "GET Windpark GmbH Beteiligungsgesellschaft" ist. An dieser sollen getproject und 17 weitere Kommanditisten beteiligt sein.
Getproject selber kommt fast schon gemeinnützig daher, verspricht "Beteiligung möglichst vieler Menschen an einer fairen und transparenten Verwirklichung unserer Projekte", doch hinter der Fassade stecken natürlich knallharte Renditeinteressen. Die versprochene "Beteiligung möglichst vieler Menschen" gibt es hier nicht, weil ein Bürgerwindpark gar nicht geplant ist. Auch die ebenfalls versprochene "Transparenz" ist nur ein hohles Versprechen, denn die Gesellschafterverträge inklusive der lukrativen Geldflüsse sind natürlich nicht öffentlich gemacht worden. Getproject projektiert und betreibt Windparks und verkauft auch welche weiter.
Die Gelddruckmaschine, die wenigen Nutzniessern jährlich viele Zehntausend Euro in die Kassen spülen soll, hat allerdings noch einige Hürden zu nehmen. Das Ergebnis der naturschutzfachlichen Voruntersuchung steht noch aus, sofern dieses ergebnisoffen erstellt wurde.
Ausserdem wird die Landesregierung erst Ende des Jahres ihren neuen Entwurf mit Vorranggebieten vorstellen. Dann wird es eine erneute Bürgerbeteiligung dazu geben. Ob der Entwurf dann unverändert bleibt, und einer rechtlichen Prüfung standhält sind weitere Fragen.

Juli 2019: Oberlandesgericht Schleswig stärkt Rechte von Windparkanwohnern
Das OLG kassierte ein Urteil wegen diverser Verfahrensfehler und stellte u.a. folgende Punkte klar:
"Der Störer (Windparkbetreiber) trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung und damit für die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte."
"Neben den entsprechenden technischen Gutachten zu den einzelnen Immissionen müsste ggf. – nach Feststellung der Gesamtimmissionen – auch noch ein medizinisches Gutachten zur Frage eingeholt werden, ob die festgestellten Gesamtimmissionen gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen hervorrufen können."
Gerichte dürfen sich "neueren technischen und medizinischen Erkenntnissen (z.B. WHO-Empfehlungen) nicht verschliessen". (Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt einen Lärmgrenzwert von 45 Dezibel, während die deutsche "TA-Lärm" 60 Dezibel tagsüber erlaubt).
Beauftragte Gutachter dürfen nicht überwiegend nur für Windkraftbetreiber tätig sein um in zivilrechtlichen Verfahren als objektiv zu gelten.

Bundeswirtschaftsminister plant Gesetz mit einem einheitlichen Abstand von 1000 m zu Ortschaften und zu Siedlungen mit mehr als 5 Häusern
Dieser Gesetzentwurf lässt allerdings zu, dass einzelne Bundesländer und Gemeinden aussteigen und eigene Abstandsregeln einführen können. Ministerpräsident Günther hat bereits angekündigt, dass seine Regierung von der Ausstiegsklausel Gebrauch machen will, um seine Bürger wieder schlechter zu stellen als die in anderen Bundesländern.
Laut Reuters sagte Günther, dass eine Öffnungsklausel für Länder wenig helfe, weil diese gegenüber Windkraftkritikern dann argumentieren müssten, warum sie für einen geringeren Abstand als der Bund votierten.
Das bedeutet im Klartext: Ministerpräsident Günther will Bewohner ländlicher Siedlungen schlechter stellen als es die geplante bundesweite Abstandsregelung vorsieht, möchte das seinen Bewohnern (und Wählern) aber nicht erklären müssen!
CDU Wahlversprechen vor der Wahl:   CDU Wahlversprechen

November 2019: Südlink wird später fertig
Diese Meldung des Holsteiner Courier vom 27.11. macht den Unsinn der gegenwärtigen Windkraftpläne deutlich: Während die Schleswig-Holsteinische Landesregierung den Bewohnern ländlicher Siedlungen zumutet Windparks nur 400 m von ihre Häusern zu haben, kann die erzeugte Windenergie gar nicht komplett abgeführt werden. Es droht durch den verzögerten Netzausbau daher in den nächsten Jahren fiktiver "Geisterstrom", d.h. Abschaltungen von WKA's, weil die Netze sonst überlastet wären. Dieser Wegwerfstrom aus Schleswig-Holstein ist aber nicht gratis, sondern wird den Windparkbetreibern vergütet und vom Stromkunden bezahlt.

Dezember 2019: Der dritte Planungsentwurf ist vom Kabinett verabschiedet
Dieser beinhaltet im Bereich Bönebüttel und Griesenbötel keine Verbesserungen zum 2. Entwurf.
Auch insgesamt ist die Landesregierungen kaum auf die über 5000 Einwendungen gegen den 2. Planungsentwurf eingegangen.
Windkraft wird auf knapp 32000 ha geplant, wobei gegenüber der alten Plaung 2263 ha wegfallen, aber 3225 ha neu dazu kommen.
Die Planungen gehen weiterhin von den alten Abstandsregeln des Landes aus, und nicht von den geplanten des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der vollständigen Planungsentwurf findet sich unter Links.
Stellungnahmen dazu können vom 13.1.2020 bis 13.3.2020 abgegeben werden.

Januar 2020: Demonstration beim CDU Neujahrsempfang
Die Besucher des CDU Neujahrempfanges im Hof Viehbrook wurden diesmal zuerst von uns empfangen
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Februar 2020: Demonstration vor dem Landeshaus in Kiel
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März 2020: Stellungnahme der Gemeinde Bönebüttel
Die Gemeinde Bönebüttel hat die von Gutachtern ausgearbeitete Stellungnahme zum 2. Entwurf auch zum 3. Entwurf der Landesregierung abgegeben. Darin wird die "deutliche Mißachtung der grundrechtliche garantierten Gleichbehandlung für Bewohner der Außenbereiche" kritisiert, und für diese ein Abstand von mindestens 800 m gefordert. Die Planungen werden ausserdem wegen der DWD-Wetterstation, vorhandener landwirschaftlicher Freiräume und Biotopverbunde, der ohnehin schon vorhandenen Belastung für Anwohner des Husberger Moor durch die B430, große Fledermausvorkommen und Beeinträchtigung geschützter Großvogelarten sehr kritisch gesehen.
Daher werden die Windkraftvorranggebiete im Bereich Husberger Moor abgelehnt.
Da nur die im Gemeindegebiet liegenden Windkraftvorrangebiete betrachtet werden, bleibt die zusätzlich vorhandene Umzingelung durch weitere geplante Windparks im Bereich Griesenbötel und Groß Kummerfeld allerdings unberücksichtigt.
Hier die Stellungnahme der Gemeinde Bönebüttel

März 2020: Stellungnahme der Gemeinde Groß Kummerfeld
Die Gemeinde Groß Kummerfeld lehnt die Windkraftvorzugebiete im Bereich Husberger Moor, Gönnebeck und Rendswüren ab.
Sie folgt damit dem Ergebnis eines Bürgerentscheides vom 6.11.2011.
Es wird ferner moniert, dass unterschiedliche Abstandswerte von 400m und 800m/1000m "gegen Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf körperlicheUnversehrtheit) und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Menschen verstoßen."
Dieses insbesondere "angesichts neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und Messungen von Schallgutachtern denen zu Folge Infraschall von 5 MW-Anlagen (über 200-250 m hoch) noch in ca.20 km Entfernung bei 3MW-Anlagen (mit ca. 150 m Höhe) noch in 10 km Entfernung messbar ist!"
"Die Landesplanung geht in ihren Berechnungen immer noch von Referenzanlagen von 150 m aus während viele Investoren derzeit 235 bis 250 m hohe Anlagen beantragen um laut ihren Aussagen einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten zu können".
"Berücksichtigt man die medizinischen Erkenntnisse müsste mindestens die 10fache Höhe der Windkraftanlagen (WKA) zur Wohnbebauung eingehalten werden (wie es in einigen Bundesländern bereits gesetzlich geregelt wurde), um gesundheitliche Schäden für Menschen und Tiere möglichst gering zu halten."
In den Vorranggebieten wurden Rotmilane, Uhus und Kraniche beobachtet und 67 Vogelarten, 7 Fledermausarten und 5 weitere berücksichtigungsrelevante Vogelarten beobachtet.
Bemängelt wurde auch, dass archäologische Kulturdenkmahle wie auf dem Klinkenberg in den Abständen nicht berücksichtigt wurden.
Hier die Stellungnahme der Gemeinde Groß Kummerfeld

Mai 2020: 11 tote Rotmilane bei Neumünster, 9 davon vergiftet - Im nördlichen Windparkgebiet dürfen trotzdem weiter Daten gesammelt werden
Vergiftete Rotmilane

Rotmilane sind streng geschützte Raubvögel, über die Hälfte der weltweiten Population lebt in Deutschland. Rotmilane werden häufig Opfer der schnell drehenden Rotoren von Windkraftanlagen, und ihr Nachweis ist daher auch ein K.O.-Kriterium für neue Windparks.
Jetzt sind insgesamt 11 tote Rotmilane südlich von Neumünster bei der Polizei aktenkundig. 9 davon wurden nachweislich mit einem schon seit Jahren nicht mehr zugelassenen Insektengift vergiftet. Diese Fälle wurden aus den Gemeinden Gemeinden Rendswühren, Rickling und Daldorf gemeldet.
Da eine derartige Häufigkeit von Vergiftungen nicht zufällig ist, sollte sich der Fokus auf die richten, die davon einen massiven Vorteil haben.
2019 wurden bereits 2 Rotmilanpaare in Groß Kummerfeld und Gönnebek mit E605 vergiftet.
Der Fund von vergifteten Rotmilanen führt normalerweise zu einem Abbruch der faunistischen Erfassungen in dem Gebiet. Die für den Windpark Bönebüttel zuständige Projektfirma getproject hat aber durch Lobbyarbeit beim grünen Energiewende- und Umweltministerium erreicht, dass trotzdem im nördlichen Windparkbereich weiter Daten gewonnen werden dürfen, und die Planungen dadurch weitergehen können
Vergiftete Rotmilane: Landesjagdverband bittet um Hinweise
NDR-Artikel zu vergifteten Rotmilanen

Mai 2020: 3300 Stellungnahmen zum 3. Planungsentwurf
Innenstaatssekretärin Herbst nannte das "keine kleine Zahl". Unklar sei, ob es dadurch zu Änderungen beim Planentwurf kommt. Auch ein vierter Entwurf könnte notwendig werden: "Hoffen tue ich etwas anderes, aber ausschließen kann ich es nicht."
Da es nur marginale Änderungen zwischen dem 2. Entwurf der Landesregierung und dem 3. Entwurf gegeben hat, und die für Windparks geplante Gesamtfläche sogar noch leicht erhöht wurde, sollte sich die Staatssekretärin über die hohe Zahl von Einwendungen nicht ernstlich wundern.
NDR-Artikel zum 3. Planungsentwurf

Mai 2020: Stromkunden bezahlen Rekordsumme für ungenutzten Windstrom
700 Millionen € haben die Windparkbetreiber 2019 für nicht erzeugten Strom von den Stromkunden erhalten. Da die Stromnetze den Windkraftstrom nicht befördern konnten, mussten Windkraftanlagen abgestellt werden. Dieser "Phantomstrom" wird den Windparkbetreibern aber über die EEG-Umlage trotzdem vergütet. Über die Hälfte dieser Gelder nämlich 380 Millionen € war für Stromerzeuger in Schleswig-Holstein. Das sind 30% mehr als im Vorjahr.
Angesichts dieser Rekordmenge ungenutzten Windstroms und der Tatsache, dass die grosse Nord-Südleitung "Südlink" nicht vor 2026 fertig wird, passen die Planungen der Landesregierung, die vorsieht Windkraft zusätzlich massiv mit minimalen Abständen zu Häusern auszubauen, überhaupt nicht. Hier ist ganz offensichtlich nicht Rationalität und Wirtschaftlichkeit, sondern "grüne" Ideologie ausschlagggebend. Der Holsteiner Courier der darüber berichtete schreibt, dass man "kein prinzipieller Gegner der Windkraft sein muss, wenn man einen weiteren raschen Zubau von Anlagen skeptisch sieht."
NDR-Artikel über Rekordsumme für abgeschaltete Windkraftanlagen

August 2020: Stromkunden zahlen 153 Millionen Euro für ungenutzten Windstrom im ersten Quartal 2020
Im ersten Quartal 2020 wurden 1534 Gigawattstunden Strom von Schleswig-Holsteinischen Windkraftanlagen wegen Überlastung der Netze nicht erzeugt. Trotzdem wurde er über die EEG-Umlage von den Stromkunden den Windparkbetreibern bezahlt.
Millionenbeträge für nicht produzierten sogenanten Phantomstrom, und dazu Planungen für noch viel mehr Windparks, machen den aktuellen Windparkwahn deutlich.

Vernunftkraft fordert Stopp für weitere Windkraftanlagen
Die Vorsitzende von Vernunftkraft Susanne Kirchhof fordert wegen der gigantischen Zahlungen für Phantomstrom (153 Millionen Euro im ersten Quartal 2020 und seit 2015 insgesamt fast 2 Milliarden Euro) einen Stopp neuer WKA's. Der grüne Energieminister Albrecht soll sich an den Koalitionsvertrag halten, in dem die zwingende Kopplung von Erzeugung und Netzkapazität festgeschrieben ist.
Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: "Den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein werden wir mit Augenmaß fortsetzen und die Kosten für Stromkunden durch abgeregelte Windkraftanlagen deutlich senken". Weder sinken die Stromkosten, noch erfolgt der geplante Windkraft-Ausbau mit Augenmaß.


Einrichtung einer Windenergie "Clearing Stelle" geplant
Rund 300.000€ jährlich ist dem Land ein dem Landtagspräsidenten unterstellter zertifizierter Mediator, sowie ein Jurist als Stellvertreter wert. Aufgabe sind "Moderation und Vermittlungen bei Konflikten", sowie Beratung von Kommunen und Bürger. In die Planungen selber können sie aber nicht eingreifen und keine Änderungen herbeiführen.


4. Entwurf für Windkraftgebiete nördlich der B430 und südlich Griesenbötel
Das Innenministerium hat wie zu erwarten die meisten Einwände gegen die Windkraftvorzugsgebiete "zur Kenntnis genommen" und dann als unwichtig bewertet.
Hier die Veröffentlichung der Windkraftgebiete
Auch nach den Stellungnahmen zum 3. Entwurf wurde das Gebiet PLO_306 südlich der B430 unverändert für gut befunden. Das Gebiet PLO_032 nördlich der Bundesstrasse B430 wurde geringfügig verändert.
Das Gebiet SEG_302 wurde sogar Richtung Griesenbötel wieder vergrössert, weil ein vorher berücksichtigtes Biotop nicht mehr existieren soll.
Bis 23. Oktober können betroffene Bürger eine Stellungnahme zu den geänderten Windkraftvorzugsgebieten abgeben. Die Internetadresse dazu ist unter "Links"

Strom ist in Deutschland teurer als in den meisten anderen Ländern der Welt
Das Vergleichsportal Verifox hat weltweit Strompreise verglichen. Dabei kam heraus, dass der Strom in Deutschland verglichen mit der Kaufkraft teurer als in den meisten anderen Ländern ist.
Unter den G20 Ländern hat Deutschland den mit Abstand teueresten Strom. Grund ist nicht die teure Energiegewinnung, sondern die Tatsache, dass der Strompreis mittlerweile zu 2/3 aus Steuern, Abgaben, Netzentgelten, sowie der EEG-Umlage (die u.a. Windkraft wettberwerbsfähig macht) besteht.

Dezember 2020: Gemeinde Bönebüttel beschliesst eine Verlängerung der Veränderungssperre
Die Gemeindevertreter haben die Veränderungssperren der 3 geplanten Windparks auf ihrem Gebiet um ein Jahr verlängert.

Dezember 2020: Landesregierung beschliesst die Windkraftpläne
CDU, Grüne und FDP haben die geplanten Windkraftvorzugsgebiete wie zu erwarten beschlossen, und damit in Kraft getreten. Wenn man sich die Stellungnahmen und die Antworten dazu vom Innenministerium durchliesst fällt auf, dass Einwände meistens als unerheblich abgetan werden. Öffentliche Anhörungen die zwar durchgeführt werden weil sie vorgeschrieben sind, die dann aber praktisch keinen Einfluss auf die Pläne selber haben sind in der Tat eine Farce. Die Innenministerin rechnet daher auch mit Klagen. Zitat von Frau Sütterlin-Waack: "Eine Reihe von Stellungnahmen lasen sich schon wie Entwürfe von Klageschriften".
Erwiderungen des Innenministeriums zu Einwänden die häufiger geäussert wurden
Einwände und Erwiderungen des vierten Entwurfes (Planungsgebiete Kreis Plön)
Einwände und Erwiderungen des dritten Entwurfes (Planungsgebiete Kreis Plön)
Einwände und Erwiderungen des vierten Entwurfes (Planungsgebiete Kreis Segeberg)
Die Windkraftvoranggebiete in unserer Nähe heißen PLO_032 (nördlich B430 Bönebüttel), PLO_306 (südlich B430 Bönebüttel, Groß Kummerfeld), SEG_302 (Gönnebeck, Griesenbötel, Groß Kummerfeld) und PLO_303 (Bönebüttel, Tasdorf).

September 2021: Vernunftkraft entdeckt Planungsfehler
In der Regionalplanung Wind wurden 10 Flächen aus allen 3 Planungsräumen, die in der 4.Teilauslegung wieder neu als Vorranggebiete hinzugekommen waren, in der online Auslegung aber weiterhin als „abgelehnte Potenzialflächen“ bezeichnet. Betroffene Anwohner wurden somit von Einwendungen abgehalten.
Die Planungen wurden ganz offensichtlich überstürzt und intransparent sowie fachlich und formell fehlerhaft zum vermeintlichen Abschluss gebracht, um die drängelnde Windkraftbranche ruhig zu stellen. Vernunftkraft fordert die Landesregierung daher auf sämtliche Genehmigungen für Winparks zu stoppen
Bislang gibt es bereits 21 Klagen gegen die Regionalplanung Wind. Diese sind allerdings ausschliesslich von der Windkraftlobby eingereicht worden weil die Ausweisung der Mindestabstände willkürlich erfolgt sei „und damit juristisch angreifbar“ ist.
Noch bis Jahresende können Klagen gegen die Windkraftplanungen eingereicht werden.

Studie über Bürgerinitiativen rechnet uns zu den 3 grössten Initiativen
Eine Studie des sogenannten "Rechercheteam Europäische-Energiewende-Community", die für einen massiven Windenergieausbau eintritt, zählt uns zu den 3 grössten Windkraft kritischen Initiativen in Deutschland und rechnet uns 5200 Unterstützer zu. Hier ein Auszug aus der Studie:
Auszug aus der Studie
Studie über Windkraft kritische Bürgerinitiativen

Oktober 2021: Wegen Windkraft ist Strom in Schleswig-Holstein 20% teurer als in anderen Bundesländern
Stromkunden in Schleswig-Holstein zahlen 20% mehr als in anderen Bundesländern berichtet der NDR. Grund dafür ist die EEG-Umlage, die hierzulande gerade wegen der grossen Anzahl an Windparks besonders hoch ist.
Der Irrsinn hat Methode: Jede neue Windkraftanlage ist hoch subventioniert und je mehr wir hier vor der Haustür haben, umso teurer wird für uns sogar noch der Strom.
NDR Bericht: SH hat den teuersten Strom

Dezember 2021: Französisches Gericht erkennt das "Windturbinensyndrom“ und deren gesundheitliche Folgen an
Ein Berufungsgericht im französischen Toulouse hat ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil zu den negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die menschliche Gesundheit gesprochen. Darin wird erstmals die Existenz und Bedeutung des sogenannten "Windturbinensyndroms“ festgehalten, also die schädlichen Folgen des von Windrädern ausgehenden tieffrequenten Schalls und von Infraschall auf die Gesundheit.
Artikel in Tichys Einblick

Januar 2022: Studie belegt dass jährlich 250 000 Fledermäuse und Tausende Greifvögel den Windenergieanlagen zum Opfer fallen
Die Deutsche Wildtier Stiftung teilt mit, dass eine Studie aus 2021 belegt, dass jährlich 250000 Fledermäuse und tausende Greifvögel dieser "grünen Energie" zum Opfer fallen.
Artikel der Deutsche WirtschaftsNachrichten

Juni 2022: Neue Landesregierung wird noch grüner: Massiver Windkraftausbau geplant
Der Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung sieht vor, dass statt der geplanten 10 GW Windstrom, welche S-H ohnehin schon zu einem Stromexportland macht, jetzt 15 GW Windstrom erzeugt werden sollen.
Da dieses nicht mit den bisherigen Planungsregeln zu machen sein wird, sollen neue Windkraftgebiete ausgewiesen werden. Das soll auf Kosten des Arten- und Denkmalschutz erfolgen.
Konsequenterweise müsste die neue Koalition jetzt auch das Landesmotto von "Schleswig-Holstein, Land der Horizonte" in "Land der Windkraftanlagen" ändern.

September 2022: Einwohnerversammlung zum Thema Windparks
Rund 50 Einwohner haben an der Einwohnerversammlung teilgenommen, die der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB dienen soll. Von den Planern wurde u.a folgendes mitgeteilt:
- Planungsdauer: 1 Jahr, wenn nicht unvorhergesehenen Tatsachen wie Ansiedeln geschützter Tiere bekannt werden
- Baubeginn: 2024 - 2026
- Anzahl der Windkraftanlagen: Windpark an der Hölle (nördlich der B430): 5 WKA, Windpark Husberger Moor (südlich der B430): 2 WKA, Windpark Brammerhof/Tasdorf: 1 WKA
- Anlagenhöhen: max. 200 m, geplant 180 m
- "Freiwillige jährliche Kommunalabgabe" der Betreiber an umliegende Gemeinden von ca. 224.000€ bei einem angenommenen Ertrag von 112.000.000 kWh pro Jahr
- Die Gestaltungsmöglichkeiten durch betroffene Anwohner ist aufgrund des Regionalplans vorgegeben und stark eingeschränkt
Veröffentlichte Planungsdetails unter "Dokumente"

Oktober 2022: Grüne PR für Windpark Bönebüttel, bei dem ein grüner Landtagsabgeordneter persönlich profitiert.
PR für Windparks in Bönebüttel
Die nicht im Gemeinderat vertretenen Grünen beginnen mit der PR für den Windpark. Leser des an alle Haushalte verteilten "grünen Dorfmagazin" (wo bleibt da eigentlich die von den Grünen sonst immer geforderte Papiermüllvermeidung?), sind aufgefordert Fragen zur Windkraft an die örtlichen Grünen zu schicken.
Da es grüne Minister in Land und Bund sind, die den massiven Windkraftausbau mit minimalen Abständen zu Anwohnern politisch organisiert haben, werden die Antworten wohl entsprechend einseitig ausfallen.
Darüber, dass der grüne Landtagsabgeordnete Kock-Rohwer (Höllnhof), der an dem Heft mitgearbeitet hat, als Wiesenbesitzer selber einer der großen privaten Profiteure des geplanten Windpark Bönebüttel ist, erfährt der Leser allerdings nichts. Wenn man die enormen Gelder der stark geförderten Windenergie für Wiesenbesitzer und Betreiber kennt erstaunt nicht, dass sich bei den Grünen politische Ziele auf wundersame Weise mit privatem Profit decken.

November 2022: Recherche der Neuen Züricher Zeitung zur Auslastung deutscher Windparks.
Die Auslastung der Windparks wird lt. NZZ "wie ein Staatsgeheimnis gehütet". Daher hat die Zeitung nun selber die Auslastung mit Hilfe der Wetterdaten der letzten 10 Jahre in einer Modellberechnung unterschiedlicher Rotorentypen ermittelt.
Die Ergebnisse sind ernüchternd: Knapp ein Viertel der Anlagen haben eine Auslastung von weniger als 20% und rentieren sich gar nicht.
Der Leiter des Stuttgarter Lehrstuhls für Windenergie hält eine Wirtschaftlichkeit von WKA's bei einer Auslastung von 30% für realistisch. Nur 15% der Anlagen haben aber eine errechnete Auslastung von mehr als 30%, die aber wegen Abschaltungen wegen Umweltvorschriften real noch kleiner sein dürfte.
Im Bereich Neumünster kommt die Simulationsberechnung auf eine durchschnittliche Auslastung von 27% bei den existierenden Anlagen.
Obwohl nach dem Willen des grünen Wirtschaftsministeriums alle Bundesländer 2% der Landesfläche für Windkraft ausweisen sollen, lohnnt sich das im Süden eigentlich kaum.
In Schleswig-Holstein liegt die errechnete Auslastung im Schnitt bei 31%, in Baden-Württemberg sogar nur bei 17%. Das erklärt auch die starke Zurückhaltung von Investoren und zeigt darüber hinaus, dass Windkraft eine politisch hoch-gepuschte Zwischentechnologie ist, die nur durch hohe staatliche Förderung überlebt.
NZZ Artikel vom 7.11.2022

Februar 2023: Habeck bittet EU per Notverordnungen Windparks installieren zu können.
Das wahre Gesicht der GRÜNEN zeigt sich jetzt an der Regierung. Statt wie früher Artenschutz und Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen, werden diese neuerdings vom grünen Wirtschaftsministerium ausgehebelt.
Habeck erbat bei der EU die Möglichkeit Windparks in den nächsten Monaten per Notverordnung bauen zu können. Angesichts der ideologischen und auch noch schlecht gemachten Energiewende, die u.a. auf Biegen und Brechen Atomkraft abschalten will, teures US-Fracking Gas importiert, aber eigenes nicht fördern will, soll nun Windkraft per Notverordnung, also durch Aushebelung der rechtlichen Verfahren, gebaut werden.
Dass die GRÜNEN einmal Vorreiter bei Bürgerbeteiligungen und direkter Demokratie waren, spielt heute keine Rolle mehr. Jüngst haben sie zusammen mit der CDU die Hürden für Volksentscheide auf kommunaler Ebene höher gemacht. Jetzt wo man in der Regierung sitzt, könnte die Meinung der Bürger ja eher stören.

April 2023: Rotorblätter können nicht recycelt werden.
Die Windräder aller Windkraftanlagen müssen nach ca. 20 Jahren ersetzt werden. Bis 2025 kommen so pro Jahr bis zu 25.000 Tonnen Rotor-Blätter als reiner Plastikschrott zusammen. Die gewaltigen Rotorblätter aus faserverstärktem Kunststoff lassen sich aber nicht recyceln. Das bestätigte die Bundesregierung jetzt auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Malte Kaufmann (AfD). Müllvermeidung und Wiederverwertung sind überall Maßstab der Umweltgesetzgebung. Im Falle der Windkraft zählen sie ganz offensichtlich nicht, weil bei dieser politisch gepuschten Energie andere Maßstäbe gelten.

Mai 2023: "Bürgerwind" beim Mitverdienen gescheitert.
Dass der Wind nicht für Bürger, sondern für Wiesenbesitzer, Kommanditisten und Projektfirmen weht, musste jetzt auch "Bürgerwind Bönebüttel" einsehen. Trotz grossem Aufwand (Flugblätter an alle Haushalte, Versammlung, Unterschriftsammlung und freundliche Artikel im Holsteiner Courier) sind Wiesenbesitzer, Kommanditisten und Projektfirma der Windparks nicht bereit ihre Gewinne zu teilen. 155 Bürger wollten in die Windparks investieren um mitzuverdienen. Anders als wir direkt von den Windparks betroffenen Anwohner leben die meisten der Möchtegern-Mitverdiener Kilometer von den Windparks entfernt. Der Wiesenbesitzer, Kommanditist und grüne Landtagsabgeordnete Kock-Rohwer, der jetzt auch noch Gemeinderat geworden ist, war trotz mehrfacher Aufforderung nicht zu einem Gespräch mit "Bürgerwind" bereit. Der Holsteiner Courier berichtet, dass die Möchtegern-Anleger jetzt "nicht mehr daran glauben" Einlagen erwerben zu können. Eigentlich sollte das niemanden verwundern, denn obwohl die Windkraft durch Umlagen von allen Stromkunden stark subventioniert wird, teilen die Profiteure der Windparks ihren Gewinn nicht ohne Not.
Welche Summen in Bönebüttel u.a. an den grünen Wiesenbesitzer, Landtagsabgeordneten und Gemeindevertreter Kock-Rohwer gezahlt werden ist nicht transparent gemacht worden. Bekannt ist aber, dass Wiesenbesitzer bis zu 100.000 € pro Windkraftanlage und Jahr ausbezahlt bekommen. Es erstaunt daher nicht, dass vermeintlich grüne Ziele und privater Profit sich auf wundersame Weise decken.

Dezember 2023: Landesregierung trickst bei den Mindestabständen um sie zu verringern
Jetzt plötzlich stört die Landesregierung die ohnehin schon sehr kleinen Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Anwohnern, um das Ziel 3% der Landesfläche für Windkraft zu erreichen. Zwar steht im Koalitionsvertrag, dass daran nicht gerüttelt werden soll, aber genau das wurde jetzt doch beschlossen. Was galt bisher: 800 m (bei bestehenden Vorranggebieten) bzw. 1000 m (bei neuen Vorranggebieten) Abstand zu Ortschaften, aber mindestens die 5 fache Anlagenhöhe, und nur 400 m Abstand zu ländlichen Siedlungen, aber mindestens die 3 fache Anlagenhöhe. Die 5H und 3H Regelung war 2017 eingeführt worden "um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten". Der damalige Ministerpräsident, der immer noch der heutige ist, begründete damit bei immer grösser und höher werdenden Anlagen den Mindestabstand nicht pauschal ändern zu müssen. Bei 250 m hohen Windkraftanlagen war im Außenbereich mit diesen Regelungen immerhin ein Abstand von 750 m statt 400 m nötig, und bei alten Vorranggebieten 1250 m statt 800 m Abstand. Die 3H und 5H Regelung wurde jetzt ganz einfach gestrichen, der "Schutz der Bevölkerung", der noch 2017 der Grund für ihre Einführung war, interessiert die selben Politiker heute nicht mehr. Nach dieser Trickserei wird man der grün-schwarzen Landesregierung wohl kein Versprechen bei der Windkraft mehr abnehmen können.
NDR Artikel zu neuen Mindestabständen

Unsere Presseerklärung zu den neuen Abstandsregeln



Windkraftimpressionen, die Projektfirmen den Bürgern nicht zeigen