Windkraft mit Augenmaß und Abstand

Notwendigkeit regenerativer Energien
Die Vorräte fossilen Energieträger wie Kohle und Öl gehen weltweit absehbar für die nächsten Generationen zu Ende. Atomkraftwerke sind CO2 neutral haben den Nachteil eines Risikos und ungeklärter Entsorgung des strahlenden Restmaterials, welches aber ohnehin schon vorhanden ist. Kernfusion könnte eine zukünftige ungefährliche Option sein. Regenerative Energien wie Sonnenenergie oder Windenergie sind eine Möglichkeit der Energiegewinnung, die aber wegen fehlender Speicher alleine keine Vollversorgung mit Strom gewährleisten können.

Schlecht geplante Energiewende
Nachdem die Merkel-Regierung erst den von der Schröder-Regierung bereits in die Wege geleiteten Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig gemacht hatte, wurde dieser anlässlich des Reaktorkatastrophe in Japan als Folge eines Tsunami urplötzlich doch wieder beschlossen.
Dieser war in diesem Tempo überhaupt nicht zwingend, denn in Deutschland gibt es keine Tsunamis, die deutschen Atomkraftwerke sind vergleichsweise sicher und Atommüll der endgelagert werden muss ist ohnehin schon angefallen. Dieser Schnellausstieg wird durch Milliardentschädigungen an die AKW-Betreiber jetzt sehr teuer werden. Erst kürzlich hat ein höchstrichterliches Urteil dem AKW Betreiber Vattenfall Recht gegeben und erhebliche Mängel des Entschädigungsgesetzes bestätigt, was zur Folge haben wird, was die Entschädigungszahlungen im Endeffekt noch teurer werden. Zusätzlich teuer wurde er auch durch die Verfassungswidrigkeit der kurzfristig dafür eingeführten Kernbrennstoffsteuer, welche an die AKW-Betreiber zurückgezahlt werden mußte.
Als dann die CO2 Problematik populär wurde, kündigte die Bundesregierung an zusätzlich auch aus der Kohleenergie vollständig aussteigen. Das alles macht eine stabile Stromversorgung ohne Wind und Sonne allerdings schwierig, und dürfte nur über Einkäufe von ausländischem Strom und Erdagas möglich sein.
Fazit: Die Durchführung der "Energiewende" durch Bundes- und Landesregierung ohne durchdachtes Gesamtkonzept und orientert an Stimmungen in der Bevölkerung ist unprofessionell und voller handwerklicher Fehler.

Windkraft als Zwischentechnologie mit unterschiedlichen Abständen
Da die gesetzlichen Regelungen und Planungen Sache der Bundesländer, ergibt sich ein daraus ein Flickenteppich unterschiedlicher Abstandsregelungen:
Übersicht über die Abstandsregeln
Daraus ergibt, dass die Bürger Schleswig-Holsteins im Vergleich der Flächenländer schlecht gestellt sind. Bewohner ländlicher Siedlungen sind sogar noch schlechter gestellt. Für sie gilt ein Mindestabstand von nur 400 m, egal wie gross die Siedlung ist. In anderen Bundesländern gelten Abstandsregeln bis zur zehnfachen Anlagenhöhe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zusätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung am Betreiber-Unternehmen oder angemessene Entschädigungen für betroffene Anwohner.
Diese anwohnerfeindlichen Regelungen sind nicht zufällig entstanden, sondern Ergebnis der Regierungsbeteiligungen der Grünen in den letzten Legislaturen. (siehe dazu Das wollen die Parteien)
Anwohner ländlicher Siedlungen in Schleswig-Holstein sind gleich doppelt benachteiligt und werden durch die Abstandsregeln zu Bürgern zweiter Klasse gemacht.

Steigende Strompreise wegen Windparks vor der Haustür
Das im Rahmen der Energiewende eingeführte Eneuerbare Energien Gesetz (EEG) führt dazu, dass der Strompreis in Deutschland durch den sprunghaften Ausbau regenerativer Energien immer weiter steigt, weil er ohne EEG-Umlage gar nicht wettbewerbsfähig wäre. So werden den Windparkbetreibern 95% der entgangenen Einnahmen vergütet, welche aufgrund fehlender Leitungen nicht abgeführt werden können. Dieser sog. "Geisterstrom" kostete den Stromkunden von 2015 bis 2019 bereits 1,3 Milliarden Euro.
Unter den G20 Ländern hat Deutschland mittlerweile den mit Abstand teueresten Strom. Dazu kommt dass Stromkunden im Windkraftexportland Schleswig-Holstein 20% mehr zahlen müssen als Stromkunden in anderen Bundesländern. Aufgrund der vielen Windkraftanlagen sind in Schleswig-Holstein die Netzentgelte deutschlandweit am höchsten.
Für die betroffenen Anwohner von Windparks ergibt sich daraus die inakzeptable Situation, dass ihr Strom mit jedem Windpark vor der Haustür nicht etwa billiger, sondern sogar teurer wird.

Unsere Forderungen

Wir fordern für Windkraftanlagen einen Abstand von 1000 m nicht nur zu Ortschaften, sondern auch zu ländlichen Siedlungen. Der in Schleswig-Holstein geltende Mindestabstand von 400 m zu ländlichen Siedlungen und Einzelhaüsern wurde trotz anderslautender Wahlversprechen von CDU und FDP nicht erhöht.
In anderen Bundesländern gibt es durchaus anwohnerfreundliche Regelungen: So wurde jüngst in NRW festgelegt, dass der Abstand sogar zu Einzelhäuser 1000 m betragen muss. In Bayern gibt es darüber hinaus eine 10H Regelung, welche einen Abstand von 1,8 - 2 km vorschreibt. Schleswig-Holstein stellt seine Bewohner trotz überdurchschnittlich vieler vorhandener Windparks leider deutlich schlechter. In dem von Bundeswirtschaftsminister Altmeyer erarbeiteten Entwurf "Klimaschutzprogramm 2030" wurde ein bundesweit geltender Mindestabstand von 1000 Meter auch für ländliche Siedlungen ab 5 Häusern vorgeschlagen. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat sofort angekündigt aus dieser Regelung auszusteigen sobald sie in Kraft tritt, und seine Bürger wieder schlechter zu stellen. Schließlich wurde der Entwurf von der S.-H. Landesregierung zusammen mit SPD-Ministern und SPD-geführten Landesregierungen zu Fall gebracht.
Die Bewohner ländlicher Siedlungen in Schleswig-Holsteins werden von der Landesregierung dadurch ganz gezielt zu Menschen zweiter Klasse gemacht!


Eine gleichmäßige und faire Verteilung geplanter Windparks in Schleswig-Holstein.
Es gibt viele Gebiete ohne Anwohner in Sichtweite, bei denen keine Windparks geplant werden.
Die Planungen mit drei nahe beieinander liegenden Windkraft-Vorranggebieten führt zu einer für uns unzumutbaren Umzingelung mit Windparks.

geplante Windparks


Keine Industrialisierung der Landschaft
Moderne WKA's sind höher als der Kölner Dom oder der Kieler Fernsehturm und verschandeln über viele Kilometer die Landschaft. Obwohl die Windkraftpläne der Landesregierung auf Windkraftanlanlagen mit 150 m Höhe basieren plant getproject für den "Windpark Bönebüttel" Anlagen mit bis zu 185 m Höhe. Eine WKA besteht aus 20t Aluminium und bis zu 500t Stahl, dazu kommen riesige Fundamente.
Bönebüttel, Tasdorf und Groß Kummerfeld werden durch die geplanten Windparks zukünftig geprägt werden.
Schleswig-Holstein "dem Land der Horizonte" wird nach Verwirklichung der neuen 334 Windkraft-Vorranggebiete in Teilen zu "dem Land der Windparks" werden.
geplante Windparks


Dem Naturschutz muß auch bei der Nutzung von Windenergie Rechnung getragen werden.
Der Tod vieler Vögel und Fledermäusen wird bei dieser "umweltfreundlichen" und "grünen" Energie einfach in Kauf genommen.
Alle auf dem Gebiet von Bönebüttel geplanten Windparks sind in direkter Nähe zu dem vom NABU betreuten Fledermausschutzwald "Hölle". Diese können durch Luft-Verwirbelungen und Druckabfall, oder direkt durch die Rotorblätter Opfer der WKA's werden.
11 tote Rotmilane bei Neumünster, von denen 9 vergiftet wurden, sind wohl kein Zufall, sondern die erste Folge der geplanten Windparks. Da Rotmilane streng geschützt sind, führt ein Rotmilan-Vorkommen normalerweise sofort zu einem Abbruch der faunistischen Erfassungen und dadurch zu einem Planungsstopp in einem geplanten Windparkgebiet.

Es muß endlich eine Langzeituntersuchung über die gesundheitlichen Folgen des Infraschall geben.
Nur die Ergebnisse einer solchen Untersuchung sollte dann die Anzahl von Windkraftanlagen, und deren Mindestabstände zu Häusern definieren, und nicht die Lobbyarbeit der Windindustrie, oder der politische Wunsch möglichst viele Windkraftanlagen zu genehmigen.

Windparks sind wegen starker finanzieller Förderung durch die EEG-Umlage äußerst lukrativ und bringen Projektfirmen, Wiesenbesitzern und Kommanditisten jährlich fast risikolos grosse Mengen Geld ein, wenn sie denn erst einmal in Betrieb sind.
Die Windpark Bönebüttel GmbH & Co. KG ist kein Bürgerwindpark und soll nach Aussage der Projektfirma getproject auch keiner werden. Deren Komplementärin ist die "GET Windpark GmbH Beteiligungsgesellschaft", und deren Kommanditisten (u.a. getproject und zwei Wiesenbesitzer) dürfen dank der EEG-Umlage jährlich viel Geld erwarten. Pro Windkraftanlage sind für Wiesenbesitzer 10.000€ pro Jahr plus Gewinnbeteiligung nicht ungewöhnlich.

Für uns als betroffene Anwohner hat das völlig gegenteilige Folgen:
◦ Wertverlust von Immobilien in Sichtweite von Windkraftanlagen
◦ Verschandlung unserer Umgebung
◦ Sonnenabschattungen
◦ Geräuschentwicklungen
◦ Infraschallerzeugung mit möglichen gesundheitlichen Folgen
◦ Tötung von Fledermäusen nahe dem Federmausschutzwald „Hölle“
◦ Tötung von Vögeln

Von den Gemeindevertretern Bönebüttels erwarten wir, dass sie sich für die Interessen und den Schutz ihrer betroffenen Anwohner einsetzen.